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Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
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I. Allgemeiner Geltungsbereich
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Die Geschäftsbedingungen gelten
für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
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Verbraucher i. S. d.
Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten
wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d.
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
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Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
II. Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen in der Form, Farbe und/oder
Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
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Mit der Bestellung einer Ware erklärt
der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir
sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
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Der Vertragsschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
III. Eigentumsvorbehalt
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Bei Verträgen mit Verbrauchern
behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten
wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware
pfleglich, nach den Vorgaben des Herstellers gemäß der
mitgelieferten Bedienungsanleitung, zu behandeln. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
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Der Kunde ist verpflichtet, uns einen
Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie
etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
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Wir sind berechtigt, bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und
3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
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Der Unternehmer ist berechtigt, die
Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die
ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur
Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
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Die Be- und Verarbeitung der Ware
durch den Unternehmer erfolgt stets im Rahmen und im Auftrag für
uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
IV. Gefahrübergang
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Ist der Käufer Unternehmer, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den
Käufer über.
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Ist der Käufer Verbraucher, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe
der Sache auf den Käufer über.
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Der Übernahme steht es gleich, wenn
der Käufer im Verzug der Annahme ist.
V. Gewährsleistung
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Ist der Käufer Unternehmer, leisten
wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Ist der Käufer Verbraucher, so hat er
zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art
der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
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Unternehmer müssen uns
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach
dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang
der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese
Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach
seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch
unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft
ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Sache.
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Wählt der Kunde wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des
Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,
wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht habben.
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Für Unternehmer beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für
Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat
(Ziffer 4. dieser Bestimmung).
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Ist der Käufer Unternehmer, gilt als
Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Erhält der Kunde eine mangelhafte
Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,
wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht.
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Garantien im Rechtssinne erhält der
Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
VI. Haftungsbeschränkungen
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Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, un-mittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
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Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.
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Schadensersatzansprüche des Kunden
wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der
Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
VII. Preise, Zahlungsbedingungen
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Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
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Der Kunde verpflichtet sich, nach
Erhalt der Ware bzw. Dienstleistung innerhalb von 7 Tagen den
Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer
behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
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Der Kunde hat ein Recht zur
Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
VIII. Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine
Anwendung.
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Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
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Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
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Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist unser
Firmensitz Erfüllungsort.
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